Die EU hat eine neue Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit verabschiedet – die NIS2-Richtlinie. Diese muss bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. NIS2 wird erhebliche Auswirkungen haben, insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen im Produzierendes Gewerbe . Unser Experte Raimund Marta hat umfassende Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.
Was ist NIS2?
NIS2 steht für die Überarbeitung der Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS) aus dem Jahr 2016. Ziel ist es, einheitliche Mindeststandards für die Cybersicherheit in der EU zu schaffen und die digitale Widerstandsfähigkeit zu stärken. Der Anwendungsbereich umfasst nun 18 Branchen, darunter Abwasserbehandlung, Trinkwasserversorgung, Abfallwirtschaft, Energie, Lebensmittel, Gesundheit und Produzierendes Gewerbe.
Wer ist davon betroffen?
Neben Betreibern kritischer Infrastrukturen fallen nun auch viele mittelständische Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 8,5 Millionen Pfund in den betroffenen Branchen die neuen Anforderungen erfüllen. Im Vereinigten Königreich sind davon mehr als 30.000 Unternehmen betroffen.
Verpflichtungen und Besonderheiten für das Produzierendes Gewerbe
Betroffene Unternehmen müssen Cybersicherheitsmaßnahmen wie Risikoanalysen, Sicherheitskonzepte und Notfallpläne ergreifen. Lieferketten müssen auf Schwachstellen überprüft und Vorfälle unverzüglich gemeldet werden. Die Unternehmensleitung trägt die persönliche Verantwortung. Insbesondere Produzierendes Gewerbe als „wichtiger Sektor“ eingestuft ist, muss umfassende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Produktionsprozessen und Lieferketten umsetzen. Dazu gehören regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen, Mitarbeiterschulungen und Risikomanagementprozesse. Die Einhaltung der NIS2-Richtlinie ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine strategische Investition in die zukünftige Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens.
Welche Strafen drohen?
Verstöße werden mit hohen Geldstrafen von bis zu 10 Millionen Pfund oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet. In schweren Fällen können sogar strafrechtliche Sanktionen verhängt werden.
Unsere Empfehlung
Mittelständische Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen. Unsere professionellen Beratungsleistungen helfen Unternehmen dabei, ihre Schwachstellen zu identifizieren und die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Cybersicherheit wird für viele mittelständische Unternehmen zu einer zentralen Herausforderung und zu einer Frage des Überlebens.




























































































